Privacyverklaring

Rechtliche Hinweise, Fotografieren von Menschen, Einwilligungserklärung

 

Abgabe einer Teilnehmererklärung:

Mit der Einstellung seines Beitrags auf pollunit.com versichert der Teilnehmende,

·        dass das Foto im Brühler Stadtgebiet im genannten Wettbewerbszeitraum aufgenommen wurde,

·        dass er die Urheberrechte an den eingesandten Bildern besitzt,

·        dass er alleine berechtigt ist, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinen Beiträgen zu verfügen,

·        dass er bisher keine entgegenstehende Verfügung getroffen hat, die den Rechtseinräumungen dieses Vertrags entgegenstehen,

·        dass die Fotomotive nicht den Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen widersprechen.

 

Einräumung des Nutzungsrechts für die Stadt Brühl

Mit der Bewerbung räumt der Teilnehmende der Stadt Brühl ein räumlich, zeitlich und sachlich unbeschränktes, übertragbares und unwiderrufliches Nutzungsrecht an den eingesandten Fotos ein.

Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Änderung der Fotos sowie zur Nutzung und Veröffentlichung in allen beliebigen Formen und Medien.

 

Die Teilnehmenden des Fotowettbewerbs und insbesondere die Gewinnerinnen und Gewinner können auf der städtischen Homepage und den von der Stadt Brühl betriebenen sozialen Medien namentlich veröffentlicht werden.

 

Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Teilnehmende am Fotowettbewerb „Brühl im Wandel“ mit der Einsendung seines Beitrags einverstanden.

 

Rechtliche Hinweise zum Fotografieren

Bei der Fotografie muss das Urheberrecht, das Kunsturheberrecht und das Persönlichkeitsrecht beachtet werden.

Das Urheberrecht regelt die Abbildung geschützter Werke.

Das Kunsturheberrecht regelt das Recht am eigenen Bild bei der Verbreitung und Veröffentlichung. Danach dürfen nur mit der Einwilligung der abgebildeten Person bzw. Personen Abbildungen (z. B. in Form von Fotografien) verbreitet bzw. der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Das Persönlichkeitsrecht regelt das Recht am eigenen Bild bei der Erstellung des Abbildes. Danach muss die Einwilligung der Person eingeholt werden, dass sie mit der Erstellung bspw. eines Fotos einverstanden ist.

 

Was bedeutet dies für Sie als Teilnehmender am Fotowettbewerb?

Insbesondere, wenn Sie Fotografien einreichen möchten, auf den Menschen abgebildet sind, benötigen Sie eine Einwilligung der abgebildeten Personen, dass diese mit der Verwendung und Einsendung des Fotos einverstanden sind.

Diese Einwilligung ist zusammen mit der Nutzungsvereinbarung, der Teilnahmeerklärung und Ihrem Beitrag einzureichen.

 

Allgemeine rechtliche Hinweise

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

 

Die Stadt Brühl behält sich das Recht vor, alle Fotografien zurückzuweisen, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder die Teilnahmebedingungen verstoßen.

 

Unvollständig eingereichte Beiträge (fehlende Vereinbarungen, Erklärungen und ggf. erforderliche Einwilligungserklärungen) werden von der weiteren Teilnahme am Fotowettbewerb ausgeschlossen.

 

Auf die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Stadt Brühl wird ausdrücklich hingewiesen.

Diese sind abrufbar unter https://www.bruehl.de/datenschutz.aspx