Arbeitsangebote in Twistringen und in der Region
Benennen Sie gerne berufliche Qualifikationen oder Tätigkeitsfelder, womit Sie erfahren sind. So können beispielsweise die Unternehmen der Stadt und Region oder landwirtschaftliche Betriebe nach Bedarf mit Ihnen in Kontakt kommen.
Klicken Sie einfach auf "Neuer Teilnehmer" und tragen sich dort mit einer Namenskennung ein - bspw. jb2280. Die Kennung ist frei zu bestimmen und dient lediglich der Zuordnung. Die Kennung wird veröffentlicht. Ihren Namen geben Sie anschließend ein. Diese Daten werden nicht veröffentlicht und dienen der späteren Kontaktaufnahme. Sofern ein Unternehmen oder ein landwirtschaftlicher Betrieb Ihre angebotene Arbeitsleistungen benötigen können, erfolgt die Vermittlung über die Stadt Twistringen, sobald Sie Ihre Angaben über Ihre angegebene E-Mail-Adresse bestätigt haben. Hierzu erhalten Sie nach Abschluss der Teilnahme eine E-Mail.
Die Unternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe, welche Kontakt aufnehmen möchten, können an die städtische E-Mail-Anschrift ukrainehilfe@twistringen.de unter Angabe der Kennung zum Eintrag eine Kontaktvermittlung formulieren.
Oben Rechts am Bildschirm (drei Punkte) kann eine Auswertung der Eingaben eingesehen werden. Darüber können die Unternehmen oder landwirtschaftlichen Betriebe sehen, welche Tätigkeiten angeboten werden, welche Qualifikationen vorliegen oder an welchen Tagen Arbeitskräfte angeboten werden.
Unter dem eingetragenen Feld "Neuer Teilnehmer" werden mit der eingetragen Kennung die jeweiligen Eintragungen zusammengefasst, die am unteren Ende des Formulars aufgelistet werden.
Sofern viele Interessierte Eintragungen vornehmen, ist die Möglichkeit groß, Arbeitskräfte zu vermitteln.
Für die ukrainischen Geflüchteten besteht eine Arbeitsmöglichkeit, sobald sie beim Landkreis Diepholz registriert sind. Falls die zeitaufwendige Registrierung noch nicht umgesetzt werden konnte, es jedoch ein konkretes Jobangebot gibt, kann der Arbeitgeber beim Landkreis nach Vorsprache ein verkürztes Verfahren beantragen.
Sofern die Geflüchteten Mitbürger Einkommen erzielen, wird das Einkommen mit den Sozialleistungen verrechnet.