Opt-In, Datenschutz und Bedingungen zur Teilnahme
Vorne weg sei gesagt, wir sind Dienstleister und Du als Ersteller bestimmst welche Daten in Deinen PollUnits angegeben werden müssen. Das kann von absolut anonym bis zur Angabe personenbezogener Daten alles sein. Trifft in Deinem Fall letzteres zu, machen wir es Dir jetzt noch einfacher DSGVO-konforme Fotowettbewerbe, Brainstormings, Tabellen und Abstimmungen zu erstellen.
Erhebt oder verarbeitet Ihr personenbezogene Daten, besteht eine Informationspflicht bei der betroffenen Person. Daten sind dann personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet werden können. Das sind z. B. Informationen wie ihr Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer usw. .
Ebenso solltet Ihr den rechtliche Rahmen für Eure Veranstaltung festlegen. Das ist zum Beispiel wichtig wenn es um die Nutzungsrechte hochgeladener Fotos geht.
Eigene Teilnahmebedingungen und Hinweise zum Datenschutz können nun in eigens dafür vorgesehen Felder eingetragen werden. Diese Informationen können direkt in Eurer PollUnit per Link aufgerufen werden. Ebenso besteht die Möglichkeit sowohl die Teilnahmebedingungen als auch den Datenschutzhinweis per Opt-In vor der Teilnahme explizit bestätigen zu lassen. Kreuzt der Teilnehmer die Checkbox nicht an, kann er nicht fortfahren.
Je nach dem welche personenbezogene Daten gesammelt werden, kann ein Opt-In auch nicht ausreichen. Für einen solchen Fall haben wir ein Double-Opt-In Verfahren implementiert. Hier muss der Teilnehmer zusätzlich in einer anschließenden Bestätigungs-E-Mail zustimmen.
Dies ist z.B. dann sinnvoll, wenn eine Einwilligung zur Verwendung der E-Mail-Adresse abgefragt wird - wie bei einer Newsletter-Anmeldung. Ohne der Zustimmung durch die Bestätigungs-E-Mail kann nicht nachgewiesen werden, ob eine dritte Person sich mit der E-Mail-Adresse angemeldet hat. Im Streitfall seid Ihr also mit einem Double-Opt-In immer auf der sicheren Seite!
Veröffentlicht am: 19.02.2020 10:30